Nach einem ersten Hörtest bei uns, bildet die Grundlage für die Versorgung mit einem Hörgerät die ärztliche Diagnose. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt stellt nach einer eingehenden Untersuchung eine
Verordnung aus. Mit dieser ohrenfachärztlichen Verordnung kommen Sie dann wieder zu uns und die eigentliche Hörgeräte-Anpassung kann beginnen.
Mit modernster Messtechnik prüfen wir Ihr Gehör und nehmen uns besonders viel Zeit für die individuelle Beratung. Wir nehmen von Ihren Ohren Abdrücke, nach denen für Sie individuell gefertigte
Ohrpassstücke, sogenannte Otoplastiken hergestellt werden. Die Otoplastik dient dazu, den vom Hörgerät aufbereiteten Schall an Ihr Trommelfell weiterzuleiten.
Verschiedene Hörgeräte werden nach Ihren Wünschen und Anforderungen ausgewählt und von uns computergestützt auf Ihren Hörverlust voreingestellt. Selbstverständlich können und sollen Sie die
Hörgeräte zu Hause in Ruhe zur Probe tragen. Danach wird das Hörgerät in Zusammenarbeit mit Ihnen nochmals individueller feineingestellt, bis Sie und wir mit dem Ergebnis restlos zufrieden
sind.
Zur Hörgeräte-Anpassung gehört natürlich auch die Nachsorge. Dazu sollten Sie in regelmäßigen Abständen Ihr Hörvermögen bei uns prüfen lassen. Damit haben wir dann auch die Möglichkeit, Ihr
Hörsystem auf die neue Situation anzupassen.
Denn wir wollen, dass Sie zufrieden sind und bestmöglichst hören !